Winterreifenpflicht beim Quad

Weil das Thema ja bald wieder Interessant wird, gibt es hier mal eine Zusammenfassung von unserem Kenntnisstand. Vorweg der Hinweis, dass es sich hier um keine Rechtsberatung oder ähnliches handelt, sondern lediglich die Informationen, die wir als Privat-Personen bisher zusammen getragen haben übersichtlich dargestellt werden. Dabei gibt es keine Gewährleistung auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Um sicher zu gehen, kannst Du selbst eine Anfrage bei den entsprechenden Behörden stellen.

Die Fakten

1. In §2 Abs. 3a Satz 1 StVO steht, das Quads definitiv unter die "Winterreifen-Pflicht" fallen.

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit
Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates
vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L
46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+SReifen)."
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten
Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an
Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz).

Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.

2. Alle Reifen, die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 beschriebenen Eigenschaften erfüllen, gelten als "M+S" Reifen.

„M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;

3. Laut einem Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gilt:

Alle Reifen, die auf Grund ihres Profils (Grobstollen etc.) die in der Richtlinie beschriebenen Eigenschaften erfüllen, müssen nicht extra gekennzeichnet sein.

Zum Thema der Winterreifenpflicht für Quads kann ich Ihnen folgendem Sachstand mitteilen.

"* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.


Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind
M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur
so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen zu etwas Aufklärung verhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Jörg Redöhl
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin

(Mail, Fax und Telefondaten entfernt - xeres)

Alles anders ab 2011?

In unterschiedlichen Quellen im Internet wird behauptet, dass sich ab 2011 nun doch noch etwas geändert haben soll. Aus diesem Grund habe ich beim Stab des Polizeipräsidenten Sachbereich Verkehr angefragt und auch sehr schnell eine Antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr Rühle, 

ich wurde mit der Beantwortung Ihres Schreibens betraut und gebe Ihnen hierzu folgende Informationen:

 Auch weiterhin müssen Winterreifen die in Ihrem Internetauftritt dargestellten Eigenschaften aufweisen. Durch das für die Winterreifenpflicht zuständige Bundesverkehrsministerium (BMVBS) wurde keine anderslautende Pressemitteilung hinsichtlich einer besonderen Kennzeichnung veröffentlicht.

Es ist richtig, dass eine europaweit abgestimmte, verbindliche Kennzeichnung für Winterreifen beabsichtigt ist. Wann eine solche in Kraft tritt, ist bisher jedoch nicht bekannt. Darüber hinaus ist für den 1. November 2012 die Einführung eines EU-Reifenlabels geplant, aus dem die Güte eines Reifens (z.B. Verbrauchseigenschaften, Lautstärke, Bremsweg) erkennbar sein soll, nicht jedoch die Tauglichkeit als Winterreifen.
Für weitergehende, rechtsverbindliche Auskünfte möchte ich Sie bitten, sich an das BMVBS (Startseite) zu wenden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag 

Oliver Götting, Polizeioberkommissar

Der Polizeipräsident in Berlin
Stab des Polizeipräsidenten
Sachbereich Verkehr - Stab 1414
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin

(Mail, Fax und Telefondaten entfernt - xeres)

Leider scheint das BMVBS etwas überlastet zu sein. Dennoch erhielt ich die folgende Antwort. Das entsprechende Aktenzeichen liegt mir vor und ich könnte es bei Bedarf (im Streitfall mit der Bußgeldstelle oder ähnlichen) gern zur Verfügung stellen. Zusammengefasst steht in der aktuellen Antwort des Ministeriums genau das, was auch schon im letzten Jahr galt. Jedoch gibt es wohl für die Reifenhersteller die Möglichkeit "M+S-Eigenschaften" einfach schriftlich zu bestätigen.

Zitat des BMVBS:

...

Reifenhersteller haben aber auch die Möglichkeit, über eine Herstellerbescheinigung die Erfüllung der in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften zu bestätigen, wenn die Reifen über keine M+S-Kennzeichnung verfügen.

Quads mit PKW- Zulassung unterliegen als Kraftfahrzeuge der Winterreifenpflicht. Erfüllt die erhältliche Bereifung die oben genannten Anforderungen, so kann mit dieser auch gefahren werden. Oft sind Quads als land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen. Diese Fahrzeuge wurde wegen der üblichen grobstolligen Bereifung von der Verordnung ausgenommen.

Es gibt keine "angepasste" Regelung ab dem 01.11.2011.

Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass jeder Kraftfahrer ständig prüfen muss, ob mit den vorhandenen Reifen eine sichere Weiterfahrt möglich ist. Ist letzteres nicht der Fall, muss auf eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verzichtet und das Kfz sicher abgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen und immer verkehrssicheres Fahren
Im Auftrag

(Name, Mail, Fax und Telefondaten entfernt - xeres)

Zusammenfassung

Wer mit Grobstolligen Reifen unterwegs ist, ist wohl erstmal auf der sicheren Seite. Ich empfehle euch das Schreiben im Winter einfach mit ins Topcase zu legen. Wenn dann ein netter Herr von der Rennleitung mit euch eine Diskussion anfangen möchte, habt Ihr wenigstens irgendwas in der Hand.

Ganz wichtig: Fragt bei Eurer Versicherung nach, wie die das handhaben und fragt gezielt nach, ob Grobstollenreifen auch als "geeignete Winterausrüstung" zählt. Das ganze am besten schriftlich.

 


Laut dem Quad-ATV-Magazin hat Maxxis für die folgenden Reifen eine "Winterfreigabe" herausgegeben:


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